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Raphael Lugowski und Hamza Gülbas, Rechtsanwälte der Personalrat Kanzlei Hamburg

Personalrat Kanzlei

Rechtliche Unterstützung für Ihren Personalrat im öffentlichen Dienst

Wir sind die Personalrat Kanzlei aus Hamburg und beraten Personalräte in ganz Deutschland. Als Rechtsanwälte unterstützen wir Ihren Personalrat in allen Fragen der Beteiligung, von der Einstellung über Dienstpläne bis zur Einführung neuer IT-Systeme und KI. Wir verhandeln Dienstvereinbarungen mit der Dienststelle und vertreten Ihr Gremium im Stufenverfahren, vor der Einigungsstelle und vor dem Verwaltungsgericht.

Unser Fundament ist die Arbeit mit Betriebsräten. Seit Jahren begleiten wir Gremien in der Privatwirtschaft bei großen Projekten und schwierigen Verhandlungen. Dieses Wissen bringen wir in den öffentlichen Dienst, übertragen auf das Personalvertretungsrecht von Bund und Ländern.

Das bekommt Ihr Personalrat bei uns

  • Einen anwaltlichen Ansprechpartner, der schnell und verbindlich antwortet, auch wenn die Frist zur Stellungnahme schon läuft
  • Erprobte Regelungen aus zahlreichen Betriebsvereinbarungen, die wir für Dienstvereinbarungen aufbereiten
  • Erfahrung bei IT-Systemen und KI aus zahlreichen Mandaten für Personalräte, und das in einer Zeit, in der Dienststellen neue Systeme in großer Zahl einführen
  • Eine ehrliche Einschätzung, wann sich das Stufenverfahren, die Einigungsstelle oder der Gang zum Verwaltungsgericht lohnt, und die Vertretung, wenn es so weit ist

Kanzlei für Personalräte im öffentlichen Dienst

Personalräte sitzen einer Dienststelle gegenüber, die eigene Juristen hat, eine eingespielte Personalverwaltung und meist einen festen Zeitplan. Das Gremium besteht dagegen aus Beschäftigten, die ihr Amt neben ihrer eigentlichen Arbeit ausüben. Dieses Gefälle gleichen wir aus. Als Anwälte für Personalräte sorgen wir dafür, dass Ihr Gremium seine Rechte kennt und sie auch nutzt.

Was wir aus der Betriebsratsberatung mitbringen

Viele Fragen stellen sich im Betrieb und in der Dienststelle ganz ähnlich. Wie regelt man ein neues Softwaresystem so, dass keine Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch die Hintertür entsteht? Wie sieht eine Arbeitszeitregelung aus, die im Schichtdienst auch tatsächlich funktioniert? Auf solche Fragen haben wir in der Betriebsratsberatung belastbare Antworten gefunden und in Vereinbarungen gegossen. Diese Erfahrung kommt Ihrem Personalrat unmittelbar zugute.

Wir kennen aber auch die Unterschiede. Der Personalrat vertritt Tarifbeschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte, in Gruppenangelegenheiten auch getrennt nach Gruppen. Je nach Gesetz unterscheidet er zwischen Mitbestimmung, Mitwirkung und Anhörung. Und am Ende eines Konflikts steht nicht immer eine verbindliche Entscheidung der Einigungsstelle, weil sie in bestimmten Angelegenheiten nur eine Empfehlung abgibt und die oberste Dienstbehörde endgültig entscheidet. Wer das nicht von Anfang an einplant, verschenkt Verhandlungsspielraum.

Bundesrecht und 16 Landesgesetze

Für die Dienststellen des Bundes gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Jedes Bundesland hat ein eigenes Personalvertretungsgesetz, und die Unterschiede sind erheblich. Schleswig-Holstein etwa kennt eine Allzuständigkeit des Personalrats für innerdienstliche Maßnahmen, während der Bund und viele Länder mit abschließenden Katalogen arbeiten. Wir prüfen jede Frage nach dem Gesetz, das für Ihre Dienststelle gilt. In Hamburg und Schleswig-Holstein beraten wir Personalräte bereits, und von Hamburg aus sind wir für Gremien in ganz Deutschland da.

Ihre Ansprechpartner bei Personalrat Kanzlei

Raphael Lugowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Personalrat Kanzlei Hamburg

Raphael Lugowski · Fachanwalt für Arbeitsrecht

Raphael Lugowski hat die Kanzlei gegründet und berät seit vielen Jahren Interessenvertretungen der Beschäftigten. Seine Schwerpunkte sind die Mitbestimmung bei IT-Systemen und KI sowie Umstrukturierungen. Er ist Autor des Buchs „Der Einsatz von KI in der Arbeitswelt“ (Bund-Verlag).

Hamza Gülbas, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Personalrat Kanzlei Hamburg

Hamza Gülbas · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Hamza Gülbas ist Mitinhaber der Kanzlei und auf die Beratung von Interessenvertretungen spezialisiert. Er schult Gremien zu allen beteiligungsrelevanten Themen und vertritt sie in Einigungsstellen und gerichtlichen Beschlussverfahren.

Kommt Ihnen das aus der Personalratsarbeit bekannt vor?

  • Die Dienststelle legt eine Maßnahme zur Zustimmung vor, die Unterlagen sind dünn und die Frist läuft. Verweigert der Personalrat die Zustimmung nicht rechtzeitig und mit Gründen, gilt die Maßnahme als gebilligt.
  • Ein neues IT-Verfahren soll eingeführt werden, angeblich ohne Auswirkungen auf die Beschäftigten. Ob das stimmt, kann im Gremium niemand sicher beurteilen.
  • Die Dienststelle beteiligt den Personalrat erst, wenn alles entschieden ist. Oder gar nicht.
  • Der Personalrat hat die Zustimmung verweigert, jetzt geht die Sache in das Stufenverfahren. Wie es dort weitergeht, weiß im Gremium keiner so genau.

Würde Ihr Personalrat nicht auch gerne

  • der Dienststellenleitung mit dem gleichen Wissensstand gegenübersitzen?
  • Zustimmungsverweigerungen so begründen, dass sie beachtlich sind und halten?
  • Dienstvereinbarungen abschließen, die mehr regeln als das, was ohnehin im Gesetz steht?
  • Streitfälle im Stufenverfahren, vor der Einigungsstelle oder vor dem Verwaltungsgericht durchfechten, statt klein beizugeben?

Ihre Kanzlei für Personalräte

Hinter Personalrat Kanzlei stehen Raphael Lugowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Hamza Gülbas. Unser Büro liegt in Hamburg-Altona, unsere Mandanten sind die Interessenvertretungen der Beschäftigten. Dienststellen und Arbeitgeber vertreten wir nicht.

Wir sind überzeugt, dass ein Personalrat rechtlich mindestens so gut aufgestellt sein muss wie die Dienststelle. Die Dienststelle hat ihr Justiziariat, ihr Personalamt und oft genug externe Berater. Der Personalrat hat uns.

Uns geht es dabei um Ergebnisse für die Beschäftigten. Ein Gutachten, das recht hat, aber im Schrank liegt, hilft keinem Gremium. Wir übersetzen die Rechtslage in konkrete Schritte, formulieren Stellungnahmen und Dienstvereinbarungen und sitzen mit am Tisch, wenn es darauf ankommt.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Wir sprechen mit Ihrem Gremium über die aktuelle Lage und schauen gemeinsam, wo wir helfen können.

IT-Mitbestimmung und KI im öffentlichen Dienst

Die E-Akte, Microsoft 365, neue Fachverfahren und die ersten KI-Assistenten verändern die Arbeit in den Verwaltungen grundlegend. Für Personalräte ist das die Mitbestimmung mit dem größten Hebel. Wer bei der Einführung eines Systems sauber verhandelt, legt für Jahre fest, welche Daten über die Beschäftigten anfallen, wer sie auswerten darf und wofür.

Hier liegt der Schwerpunkt unserer Kanzlei. Gerade bei IT-Systemen haben wir Personalräte schon vielfach beraten und sie in den Verhandlungen mit der Dienststelle ein gutes Stück nach vorne gebracht. Wir prüfen, was ein System technisch kann, stellen der Dienststelle die richtigen Fragen und übersetzen die Antworten in Dienstvereinbarungen, die auch beim nächsten Update noch tragen. Beim Einsatz von KI beziehen wir die Anforderungen der europäischen KI-Verordnung mit ein.

IT-Mitbestimmung denken wir dabei über die einzelne Dienstvereinbarung hinaus. Mit GremiumHub haben wir eine eigene Plattform mitentwickelt, die das Beteiligungsverfahren bei IT-Systemen digital und nachvollziehbar abbildet.

Vertiefend lesen Sie auf unseren Seiten zur Mitbestimmung bei Digitalisierung, IT und KI, zur Dienstvereinbarung KI und zur Dienstvereinbarung Microsoft 365.

Unsere Leistungen für Personalräte

Beratung

  • Personelle Angelegenheiten
  • Soziale und organisatorische Angelegenheiten
  • Stellungnahmen und Zustimmungsverweigerungen

Dienstvereinbarungen

  • Prüfung von Entwürfen der Dienststelle
  • Eigene Entwürfe und Gegenentwürfe
  • Verhandlung mit der Dienststellenleitung

Rechtsdurchsetzung

  • Stufenverfahren
  • Einigungsstelle
  • Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht

Schulungen

  • Inhouse-Schulungen für das ganze Gremium
  • Grundlagen des Personalvertretungsrechts
  • Digitalisierung, IT und KI

Wie wir als Anwalt für den Personalrat arbeiten, zeigen wir auf unserer Leistungsseite. Wann die Dienststelle die Kosten für anwaltliche Unterstützung trägt, erklären wir auf der Seite zur Kostenübernahme.

Für wen wir arbeiten

Wir beraten Personalvertretungen in Dienststellen von Bund, Ländern und Kommunen und alle, die dort für die Rechte der Beschäftigten eintreten.

  • Personalräte und Stufenvertretungen

    örtlicher Personalrat, Gesamtpersonalrat, Bezirkspersonalrat und Hauptpersonalrat

  • Schwerbehindertenvertretungen

    bei den Beteiligungsrechten nach dem SGB IX und in der Zusammenarbeit mit dem Personalrat

  • Jugend- und Auszubildendenvertretungen

    von der Wahl bis zur Teilnahme an Personalratssitzungen

  • Gleichstellungsbeauftragte

    bei Stellenbesetzungen, Beförderungen und der Abgrenzung zum Personalrat

Unsere Schwerpunkte in der Mitbestimmung

Diese Themen beschäftigen Personalräte am häufigsten, und jedes verlangt mehr als die Kenntnis eines Paragrafen. Wer ein IT-System regeln will, braucht Wissen im Beschäftigtendatenschutz und muss verstehen, was die Software technisch kann. Dienstpläne im Schicht- und Bereitschaftsdienst berühren zugleich das Arbeitszeitgesetz, die Arbeitszeitverordnungen für Beamtinnen und Beamte und den TVöD oder TV-L. Bei Einstellung, Eingruppierung und Versetzung entscheidet oft eine sauber begründete Zustimmungsverweigerung. Und beim Gesundheitsschutz und im BEM hat der Personalrat mehr Einfluss, als viele Dienststellen ihm zugestehen.

Häufige Fragen von Personalräten

Darf der Personalrat einen Rechtsanwalt beauftragen?
Wer trägt die Kosten für den Anwalt des Personalrats?
Berät die Kanzlei auch Personalräte außerhalb Hamburgs?
Was unterscheidet die Beratung von Personalräten von der Betriebsratsberatung?
Ausblick auf die Hamburger Elbe

Lernen Sie uns kennen

Im ersten Gespräch hören wir zu, ordnen die Lage Ihres Personalrats ein und sagen offen, ob und wie wir helfen können. Per Video oder bei uns im Büro in Hamburg.


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