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Kanzlei

Raphael Lugowski,

Als Kanzlei für Personalräte stellen wir unser Wirken in den Dienst der Interessenvertretungen im öffentlichen Dienst. Wir unterstützen Ihren Personalrat dabei, seine Rechte wirkungsvoll zu nutzen. Denn der Schutz der Beschäftigten in der Dienststelle ist unser größtes Anliegen. Unser Fundament ist die langjährige Arbeit mit Betriebsräten. Diese Erfahrung übertragen wir auf das Personalvertretungsrecht von Bund und Ländern.

Das bekommen Sie bei uns

Als Personalrat erhalten Sie bei uns die rechtliche Unterstützung, die Sie für Ihre Aufgaben benötigen. Sie

  • haben einen anwaltlichen Ansprechpartner, der schnell und verbindlich antwortet, auch wenn die Frist zur Stellungnahme bereits läuft,
  • erhalten Unterstützung bei der Prüfung, dem Entwurf und der Verhandlung von Dienstvereinbarungen,
  • können Ihre Rechte im Streitfall durch uns im Stufenverfahren, vor der Einigungsstelle und vor dem Verwaltungsgericht durchsetzen lassen und
  • können Ihr Gremium in Inhouse-Schulungen auf die Aufgaben der Personalratsarbeit vorbereiten.

Wir entsprechen nicht dem typischen Anwaltsklischee. Wir schätzen die Zusammenarbeit mit Personalräten und sprechen Ihre Sprache. Wenn Sie schnell Unterstützung benötigen und der Beschluss des Gremiums noch nicht steht, sind wir um eine Auskunft nicht verlegen. Die erforderlichen Kosten für die anwaltliche Beratung trägt die Dienststelle. Wann das gilt, besprechen wir gerne mit Ihnen.

Wir stehen für eine wertebasierte Zusammenarbeit

Wir sind überzeugt, dass ein Personalrat rechtlich mindestens so gut aufgestellt sein muss wie die Dienststelle. Die Dienststelle hat ihr Justiziariat, ihr Personalamt und oft genug externe Berater. Der Personalrat hat uns. Unsere Mandanten sind ausschließlich die Interessenvertretungen der Beschäftigten. Dienststellen und Arbeitgeber vertreten wir nicht.

Uns geht es um Ergebnisse für die Beschäftigten. Ein Gutachten, das recht hat, aber im Schrank liegt, hilft keinem Gremium. Wir übersetzen die Rechtslage in konkrete Schritte, formulieren Stellungnahmen und Dienstvereinbarungen und sitzen mit am Tisch, wenn es darauf ankommt. Wir erwarten dafür, dass Ihr Gremium seine Rechte selbstbewusst wahrnimmt und bereit ist, die notwendigen Wege zu gehen.

Ihre Anwälte – Spezialisten für das Personalvertretungsrecht

Für die Dienststellen des Bundes gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Jedes Bundesland hat ein eigenes Personalvertretungsgesetz, und die Unterschiede sind erheblich. Wir prüfen jede Frage nach dem Gesetz, das für Ihre Dienststelle gilt. Wir kennen die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes: die Vertretung von Tarifbeschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten, die Unterscheidung zwischen Mitbestimmung, Mitwirkung und Anhörung und das Stufenverfahren, in dem die oberste Dienstbehörde in bestimmten Angelegenheiten endgültig entscheidet.

Raphael Lugowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat die Kanzlei gegründet. Er berät seit vielen Jahren Interessenvertretungen der Beschäftigten. Seine Schwerpunkte sind die Mitbestimmung bei IT-Systemen und KI sowie Umstrukturierungen. Er ist Autor des Buchs „Der Einsatz von KI in der Arbeitswelt“ (Bund-Verlag).

Hamza Gülbas ist Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Mitinhaber der Kanzlei. Er ist auf die Beratung von Interessenvertretungen spezialisiert, schult Gremien zu allen beteiligungsrelevanten Themen und vertritt sie in Einigungsstellen und gerichtlichen Beschlussverfahren.

Unser Anspruch ist, Sie im Personalvertretungsrecht auf hohem Niveau zu begleiten. Dabei setzen wir auf individuelle Regelungen, die auf die Wirklichkeit in Ihrer Dienststelle zugeschnitten sind.

Sachverstand bei Digitalisierung, IT und KI

Die E-Akte, Microsoft 365, neue Fachverfahren und die ersten KI-Assistenten verändern die Arbeit in den Verwaltungen grundlegend. Für den Personalrat ist die Mitbestimmung bei IT-Systemen deshalb besonders wichtig. Wir prüfen, was ein System technisch kann, stellen der Dienststelle die richtigen Fragen und übersetzen die Antworten in Dienstvereinbarungen, die auch beim nächsten Update noch tragen. Beim Einsatz von KI beziehen wir die Anforderungen der europäischen KI-Verordnung mit ein. Mit GremiumHub haben wir zudem eine Plattform mitentwickelt, die das Beteiligungsverfahren bei IT-Systemen digital und nachvollziehbar abbildet.

So läuft die Zusammenarbeit mit Ihrem Gremium

Im ersten Gespräch hören wir zu, ordnen die Lage Ihres Personalrats ein und sagen offen, ob und wie wir helfen können. Das Gespräch ist unverbindlich und findet per Video oder in unserem Büro in Hamburg statt. Wir beraten Personalräte bundesweit, nach dem BPersVG und nach dem Personalvertretungsgesetz des jeweiligen Landes. Für eine Beauftragung benötigen wir einen ordnungsgemäßen Beschluss Ihres Gremiums. Auch dabei unterstützen wir Sie.

Sprechen Sie mit uns, bevor die Frist abläuft. Den Kontakt finden Sie auf unserer Kontaktseite.

Die Kanzlei wurde von Rechtsanwalt Raphael Lugowski gegründet. Von Beginn an hat er sich für die Interessenvertretungen der Beschäftigten engagiert und in der Zusammenarbeit mit den Gremien viele gute Regelungen für Beschäftigte durchgesetzt. Seine Erfahrung bringt er nun in den öffentlichen Dienst ein.